Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der CARMA Media UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Str. 37, 33178 Borchen (nachfolgend "Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Agentur beauftragt und beliefert ausschließlich Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Erst die schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung durch die Agentur führt zum Zustandekommen eines Vertrages.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Medien und Kommunikation, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign, Grafikdesign, Marketing, Social Media und Online-Advertising.
(2) Der genaue Leistungsumfang und die Konditionen werden in einem individuellen Vertrag oder Leistungsangebot festgehalten.
(3) Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot aufgeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Agenturpreise zusätzlich vergütet. Gleiches gilt für Mehraufwand, der aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Kundenvorgaben entsteht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vorlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie erforderliche Freigaben unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Reagiert der Kunde auf eine Aufforderung der Agentur zur Mitwirkung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist (mindestens 7 Werktage) nicht, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten einzustellen und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
(5) Die Erstellung von Websites, Software und vergleichbaren, in sich abgeschlossenen Werkleistungen erfolgt als Werkvertrag; die Abnahme richtet sich nach § 8. Laufende Marketingleistungen, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung sowie vergleichbare Beratungs- und Betreuungsleistungen, erbringt die Agentur als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Insoweit schuldet die Agentur die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Suchmaschinenrankings, Reichweiten, Klickzahlen, Conversion-Raten oder Umsatzsteigerungen. Eine Zusicherung derartiger Erfolge bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform im Einzelfall.
(6) Bei der Schaltung von Onlinewerbung (z. B. Google Ads, Meta Ads und vergleichbare Plattformen) erfolgt dies grundsätzlich über eigene Werbekonten des Kunden; Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde. Die Agentur erhält hierfür lediglich die zur Kampagnenverwaltung erforderlichen Zugriffsrechte. Für Entscheidungen der Plattformbetreiber, insbesondere Kontosperrungen, Ablehnungen von Anzeigen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen, haftet die Agentur nicht, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht; § 6 bleibt unberührt. Für die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattform im Hinblick auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
(7) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nach eigenem Ermessen qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortlichkeit der Agentur gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Nach Auftragserteilung stellt die Agentur 50 % der vereinbarten Vergütung als Vorauszahlung in Rechnung. Die Agentur ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen oder nach Projektfortschritt weitere Abschlagszahlungen (Teilrechnungen) zu verlangen. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Leistungsangebot.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist (in der Regel 7 Tage) berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, insbesondere das Hosting oder andere digitale Services (z. B. Websites, Domains, E-Mail-Dienste) vorübergehend zu sperren. Die Sperrung erfolgt nur bei erheblichen Zahlungsrückständen und steht im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der offenen Forderungen. Der Kunde bleibt für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Sperrung berechtigt, seine Daten zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist kann die Agentur die Daten löschen. Für die Reaktivierung gesperrter Leistungen nach Begleichung der offenen Forderungen erhebt die Agentur eine pauschale Reaktivierungsgebühr in Höhe von 99,00 € netto. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und der Rechnungsbetrag per SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen wird, gilt abweichend von den gesetzlichen Regelungen und sofern nicht anders vereinbart, eine Frist von einem (1) Tag zwischen Ankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs und dem tatsächlichen Einzug der Lastschrift als vereinbart. Die Ankündigung kann auch zusammen mit der Rechnung erfolgen.
(7) Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§5 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenznennung
(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den erbrachten Leistungen die für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(3) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens sowie der erbrachten Leistungen als Referenz in digitalen und gedruckten Medien sowie auf der eigenen Website zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Agentur ist berechtigt, für die Dauer der Betreuung des jeweiligen Projekts auf allen von ihr erstellten, gestalteten oder betreuten Websites sowie sonstigen digitalen Produkten des Kunden in angemessener und dezent branchenüblicher Weise (insbesondere im Footer und/oder im Impressum) einen Hinweis auf die Urheberschaft, Erstellung oder Betreuung inklusive einer Verlinkung zur Website der Agentur anzubringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis während der Betreuung ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Mit Beendigung der Betreuung ist der Kunde berechtigt, den Hinweis zu entfernen.
(5) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden zur Verfügung gestelltes oder von ihm ausdrücklich vorgegebenes bzw. freigegebenes Material (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos oder sonstige Inhalte) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt. Die Freistellung umfasst auch die der Agentur hierdurch entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur unverzüglich über etwaige von Dritten geltend gemachte Ansprüche zu informieren.
§6 Haftung
(1) Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von ihr verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Agentur nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverluste oder Serverausfälle haftet die Agentur nur im Rahmen der vorstehenden Absätze 1 und 2. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner Daten vorzunehmen.
§7 Vertragslaufzeit, Kündigung und Stornierung
(1) Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung oder Stornierung durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen und eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes zu verlangen, sofern nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Nach regulärer Beendigung des Vertragsverhältnisses übergibt die Agentur dem Kunden auf Anfrage unverzüglich sämtliche für die Fortführung erforderlichen Zugangsdaten, Domain-Transfer-Codes (Auth-Codes) und sonstigen digitalen Zugänge, soweit diese von der Agentur verwaltet wurden. Die Agentur ist berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener, fälliger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zurückzubehalten.
§8 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung teilt die Agentur dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit und weist ihn dabei ausdrücklich auf die Rechtsfolge des Absatzes 2 hin. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Werktagen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Zeigen sich nach Abnahme Mängel an einer Werkleistung, hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform gegenüber der Agentur zu rügen und so genau wie möglich zu beschreiben.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen nachzubessern. Der Agentur sind hierzu bis zu zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl oder lässt die Agentur eine gesetzte angemessene Frist erfolglos verstreichen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangen; § 6 bleibt unberührt.
(5) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an Werkleistungen verjähren abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§9 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitergehende Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Agentur zu entnehmen.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Letzte Änderung: 30.07.2026